Kenne Deine Rechte als Fluggast! Egal, ob es sich um eine Flugverspätungen oder Annullierungen handelt – als Fluggast hast Du Rechte, die durch die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 geschützt sind. Hier findest Du die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Deinen Anspruch auf Entschädigung.
Haben Kinder und Babys auch Anspruch auf eine Entschädigung?
Säuglinge, Kleinkinder und Jugendliche haben auch einen Anspruch auf Entschädigung.
Wie lange dauert es,
bis ich meine Entschädigung erhalte?
Nach erfolgreicher Geltendmachung wird die Entschädigung in der Regel innerhalb von wenigen Wochen ausgezahlt.
Wie lange kann ich meinen Anspruch geltend machen?
Der Anspruch auf Entschädigung verjährt nach 3 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand.
Wie hoch ist die Entschädigung bei mehr als 3 Stunden Flugverspätung?
250 € für Flüge bis 1.500km, 400 € für Flüge zwischen 1.500km und 3.500km, 600 € für Flüge über 3.500km
Wer bekommt die Entschädigung
bei einer Geschäftsreise?
Auch wenn die Reise vom Unternehmen bezahlt wurde, gilt der Anspruch Dir direkt.
Kann ich für mehrere Verspätungen auf einer Reise Entschädigung fordern?
Ja, wenn Du mehrere Flüge gebucht hast und jeder Flug separat verspätet ist, kannst Du für jeden einzelnen Flug eine Entschädigung verlangen.
Kann ich auch bei einem Billigflug Entschädigung erhalten?
Ja, die Entschädigung hängt nicht vom Ticketpreis ab.
Wann muss eine Airline keine Entschädigung zahlen?
Bei außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter, Streiks von Dritten, oder Flughafensperrungen.
Habe ich auch bei einer Annullierung Anspruch auf Entschädigung?
Ja, wenn Du weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert wurdest.
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LET’S FLY CLEVER!